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   OLG Celle, 29.01.2009 - 13 U 205/08   

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https://dejure.org/2009,4010
OLG Celle, 29.01.2009 - 13 U 205/08 (https://dejure.org/2009,4010)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.01.2009 - 13 U 205/08 (https://dejure.org/2009,4010)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. Januar 2009 - 13 U 205/08 (https://dejure.org/2009,4010)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung beim wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch - Lässt der Antragsteller vor Erlass der einstweiligen Verfügung ein Versäumnisurteil gegen sich ergehen oder flüchtet er in die Säumnis, macht er deutlich, dass es ihm mit der ...

  • damm-legal.de (Zusammenfassung und Volltext)

    § 12 Abs. 2 UWG
    Zum Entfall der Dringlichkeit in Wettbewerbssachen bei Flucht in die Säumnis

  • openjur.de

    § 12 UWG

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung durch Flucht des Verfügungsklägers in die Säumnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung durch Flucht des Verfügungsklägers in die Säumnis

  • kanzlei.biz

    Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung im Wettbewerbsrecht

  • Judicialis

    UWG § 12 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 12 Abs. 2
    Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung durch Flucht des Verfügungsklägers in die Säumnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Eilbedürftigkeit bei Wettbewerbsverstößen in einstweiligen Verfügungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 186 (Ls.)
  • MMR 2009, 483
  • MIR 2009, Dok. 032
  • AnwBl 2009, 76
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.11.1991 - KZR 18/90

    Amtsanzeiger - Wettbewerbsbehinderung

    Auszug aus OLG Celle, 29.01.2009 - 13 U 205/08
    Dasselbe gilt, wenn die in erster Instanz erfolgreiche Verfügungsklägerin sich auf den mit der Terminierung erfolgten Hinweis des Berufungsgerichts auf Bedenken hinsichtlich der Aktivlegitimation zur Vermeidung eines ihre erwirkte einstweilige Verfügung aufhebenden - Endurteils in die Säumnis flüchtet (vgl. auch OLG Hamm, GRUR 1992, 888. OLG Düsseldorf, GRUR 1992, 189, 190 m. abl. Anm. Ahrens, GRUR 1992, 191. KG GRUR 1988, 790 zum Widerspruchsverfahren. Schmukle, in: Ahrens, Der Wettbewerbsprozess, 5. Aufl. Kap. 45 Rdn. 47 m. w. Nachw.. a. A. OLG Karlsruhe, WRP 1986, 232, 234).
  • BGH, 12.07.1995 - I ZR 85/93

    FUNNY PAPER - Rufausbeutung

    Auszug aus OLG Celle, 29.01.2009 - 13 U 205/08
    a) Nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG steht der Unterlassungsanspruch aus § 8 Abs. 1 UWG jedem Mitbewerber zu, der seine unternehmerische Tätigkeit im Zeitpunkt der Verletzungshandlung bereits aufgenommen und sie im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung noch nicht beendet hat (BGH, Urteil vom 12. Juli 1995 - I ZR 85/93, GRUR 1995, 697, 699 "Funny Paper").
  • BAG, 31.05.2005 - 1 AZR 141/04

    Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung - keine Anwendbarkeit des UWG

    Auszug aus OLG Celle, 29.01.2009 - 13 U 205/08
    Erforderlich ist lediglich eine auf Dauer angelegte, selbstständige wirtschaftliche Betätigung, die darauf gerichtet ist, Waren oder Dienstleistungen gegen Entgelt zu vertreiben (BGH, a. a. O.. BAG, GRUR 2006, 244, 245. OLG Frankfurt, GRUR 2004, 1043, 1044 zum EBay-Handel).
  • OLG Frankfurt, 27.07.2004 - 6 W 80/04

    Wettbewerbsverstoß: Bewerbung eines Schmuckstücks im Internethandel mit der

    Auszug aus OLG Celle, 29.01.2009 - 13 U 205/08
    Erforderlich ist lediglich eine auf Dauer angelegte, selbstständige wirtschaftliche Betätigung, die darauf gerichtet ist, Waren oder Dienstleistungen gegen Entgelt zu vertreiben (BGH, a. a. O.. BAG, GRUR 2006, 244, 245. OLG Frankfurt, GRUR 2004, 1043, 1044 zum EBay-Handel).
  • OLG Hamm, 31.08.2006 - 4 U 124/06

    Zur vermuteten "Dringlichkeit" im Sinne des § 12 Abs. 2 UWG

    Auszug aus OLG Celle, 29.01.2009 - 13 U 205/08
    Zu den Umständen, unter denen die Dringlichkeit als widerlegt angesehen wird, gehört nicht nur das unbegründete Zuwarten mit der Beantragung der einstweiligen Verfügung, sondern auch verzögerndes Verhalten des Antragstellers im Prozess (OLG Hamm, GRUR 2007, 173, 174).
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